Digitalisierung
26.02.2021
thevea eVO-Check mit erweitertem Funktionsumfang
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Geprüft werden ab sofort zusätzlich zur korrekten Ausstellung der Verordnung gemäß der Heilmittel-Richtlinie der langfristige Heilmittelbedarf und besondere Verordnungsbedarf. Damit werden auch bei der Überschreitung der Höchstmenge je Verordnung die Ausnahmefälle des langfristigen Heilmittelbedarfs und des besonderen Verordnungsbedarfs berücksichtigt. Wird die Höchstmenge je Verordnung der jeweiligen Diagnosegruppe überschritten, fragt der thevea eVO-Check zusätzlich den ICD-10-Code sowie die Therapiefrequenz ab. Die Prüfung erfolgt auf Basis der jeweiligen Diagnoselisten.
Der thevea eVO-Check wurde zusammen mit maßgeblichen Verbänden aus allen Berufsgruppen von opta data entwickelt, um Heilmittelerbringer im Praxisalltag und Umgang mit der neuen Heilmittel-Verordnung und -Richtlinie noch effektiver zu unterstützen, damit sie Sicherheit in der Abrechnung gewinnen und Absetzungen vermeiden.
Weitere Informationen unter: www.thevea.de
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